Wer sein Handy oder sein Smartphone für Telefonate, Surfen oder SMS im Urlaub nutzen möchte, der sollte sich dazu wissenswerte und nützliche Informationen verschaffen. Verbringt man seinen Urlaub in Deutschland, so kann man die Vorzüge seines bisherigen Anbieters in vollem Umfang auch an seinem Feriendomizil nutzen. Ein wenig anders verhält es sich, sofern man einen Urlaub im Ausland, jedoch in eine der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union genießen wird. Hier wird man feststellen, dass sich das Gerät in der Regel automatisch in das Netz der Provider des jeweiligen Landes einwählen wird. Dieser übernimmt dann die Dienste und ermöglicht das vollständige Nutzen des mobilen Telefons. Natürlich werden hier entsprechende Roaming Gebühren verlangt, deren Obergrenzen jedoch seit dem 01. Juli 2013 erneut gesenkt wurden. Bei einem Aufenthalt in einem Nicht EU Land, beispielsweise Türkei, Ägypten oder die Dominikanische Republik, sind diese Roaming Gebühren deutlich höher. In allen Fällen sollte man also entsprechende Kriterien beachten, damit sich die Gebühren letztlich auch im Grenzen halten.
Den Vertrag seines Anbieters prüfen
Auch wer beispielsweise die günstigen Tarifpakete von fastSIM nutzt, sollte bereits vor seinem geplanten Urlaub im Ausland seine Vertrag auf Herz und Nieren prüfen, damit mit der nächsten Rechnung nicht gleichzeitig einem auch der Schock in die Glieder fahren wird.
Anhand der nach EU Richtlinien festgelegten Gebühren für das Roaming werden sekundengenaue Abrechnungen vorgenommen, so dass man sich perfekt kann orientieren wie zum Beispiel
- Selbst getätigte Anrufe pro Minute 0,29 €
- Ankommende Anrufe 0,08 €
- Versandte SMS 0,10 €
- Datendienste (Internet) pro Megabyte 0, 54 €
- Ankommende SMS kostenfrei
Beim Grenzübertritt wird man seitens der entsprechenden Provider zudem über die hier gültigen Roaming Gebühren informiert.
Wissenswertes und Nützliches
Beim Surfen im Ausland (EU Staaten) müssen die jeweiligen Provider ab einer erreichten Obergrenze von 50.00 € den Datenzugang automatisch unterbrechen. Wer dennoch weitersurfen möchte, der muss sich aktiv wieder einwählen. Daher gilt es, sich diesen Schritt genau zu überlegen. Smartphones können sich zudem unbemerkt von seinem Besitzer ins Internet einwählen, um beispielhaft die Software zu aktualisieren oder Emails abzurufen. Hier ist es nur zu empfehlen, diese Funktionen bereits Zuhause zu deaktivieren.